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Termine 2026

Datum:       Meldeschluss:          Ort:      Richter:      Ausstellungsleiter: Einladung Onlinemeldung: Meldestatistik Online-Katalog
09.05.2026

3.MS 23.04.2026 

Halle 7 -  Ring 22a
10:00 Uhr
Europasieger Dortmund Bianca van den Berg/NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
  Online Meldung 
24.05.2026

1. MS 09.05.2026
2. MS 15.05.2026

  Meldeschluß verlängert
bis 17.05.2026

SRA Hamm Erik Voges/NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
21.06.2026

1.MS 06.06.2026

2.MS 12.06.2026

SRA Krefeld Michaela Rukopf/D Verena Zittlau
ausstellung@sheltie-ig.de
19.07.2026

1.MS 04.07.2026

2.MS 10.07.2026

SRA Neustadt Victoria Drechsel/D Heide Hobrath
kasse@sheltie-ig.de
09.08.2026 1. MS 25.07.2026
2. MS 31.07.2026
SRA Moers Anita van Bussel-Tersteeg/ NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
06.09.2026

1.MS 21.08.2026

2.MS 30.08.2026

SRA Erwitte Rolf Blessing/D Anja Boxberger
zuchtbuch@sheltie-ig.de
28.11.2026 1. MS 14.11.2026
2. MS 20.11.2026
SRA Baunatal
SIG-Sieger
Gabriela Richard-Steinbach/ D Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
23.05.2027   SRA Hamm Angelika Kammerscheid-Lammers (D)

Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

20.06.2027   Krefeld Iris Bonink-Lammers (NL)

Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

10.07.2027  

Halbergmoos
CACIB

   
18.07.2027   SRA Neustadt a.d. Weinstraße Dr. Horatiu Mihai Sina Heide Hobrath
kasse@sheltie-ig.de
19.09.2027   SRA Erwitte Dr. Wolfgang Henke (D) Anja Boxberger
zuchtbuch@sheltie-ig.de
5.-7.11.2027   Herbstsieger
Dortmund
  Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
04.12.2027   SRA Baunatal Regina Blessing (D) Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pokal oder Spende? – Sie haben die Wahl!

Unsere Ausstellungen leben von der Begeisterung für den Shetland Sheepdog und vom Engagement unserer Aussteller. Viele von Ihnen begleiten uns bereits seit Jahren und haben im Laufe der Zeit eine beachtliche Sammlung an Pokalen und Schleifen erhalten.

Deshalb möchten wir Ihnen künftig eine zusätzliche Möglichkeit anbieten, Ihren Ausstellungserfolg zu feiern.

Wenn Sie auf einer unserer Ausstellungen einen Pokal erringen, können Sie selbst entscheiden: Möchten Sie den Pokal mit nach Hause nehmen oder stattdessen auf ihn verzichten und den entsprechenden Betrag in Höhe der Pokalkosten als Spende einem regionalen oder überregionalen Tierschutzverein/ Tierheim zukommen lassen?

Mit dieser Initiative möchten wir verschiedene positive Aspekte miteinander verbinden und gleichzeitig dem Thema Nachhaltigkeit mehr Bedeutung geben. Viele langjährige Aussteller besitzen bereits eine schöne Pokalsammlung.

Deshalb möchten wir allen, die ihren Erfolg auf eine andere Weise würdigen möchten, eine freiwillige Alternative anbieten.

Oft zählt die Erinnerung an den Ausstellungserfolg ohnehin mehr als die Trophäe selbst.

Wer sich für die Spendenoption entscheidet, setzt daher ein Zeichen: für einen bewussten Umgang mit Ressourcen und für die Unterstützung von Tieren, die auf Hilfe angewiesen sind.

Selbstverständlich bleibt der Pokal weiterhin ein fester Bestandteil unserer Ehrungen. Niemand muss auf seine Auszeichnung verzichten. Mit der Spendenoption möchten wir lediglich eine weitere Möglichkeit schaffen ganz ohne Erwartung und ohne Verpflichtung.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Ausstellern, die unsere Ausstellungen mit ihrer Teilnahme und ihrem Engagement bereichern.

Ganz gleich, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden Sie tragen dazu bei, dass unsere Veranstaltungen auch künftig etwas Besonderes bleiben.

Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt

a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,

b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,

c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten. Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), muss sofern ein Hund eines der oben aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Weitere Vorgaben sind zu beachten:

Sichtbare gesundheitliche Mängel werden kategorisch ausgeschlossen.

Es ist darauf zu achten, dass Hunde nur einen begrenzten Zeitraum in der Box untergebracht werden dürfen und für genügend Auslauf gesorgt wird.

Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht ist nicht gestattet.

Hunde dürfen nicht im Auto gelassen werden.

Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Shetland Sheepdog Interessengemeinschaft e.V. führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung Kontollen aller gemeledeten Hunde durch.